Unterstützung bei der Umsetzung der NIS2 Direktive

NIS, was heißt das? Ausgeschrieben steht NIS für Network and Information Security, also eine Netzwerk- und Informations-Sicherheits-Richtlinie auf EU-Ebene, die seit 2023 in Version 2 (NIS2) gilt. Die Umsetzung dieser Mindestanforderungen in nationales Recht greift bei uns in Deutschland zum 18.10.2024. Allerhöchste Zeit, sich mit dem Thema zu befassen, denn eine Nichtbeachtung zieht empfindliche Strafen nach sich.

Bis dato existiert in Deutschland jedoch lediglich ein Referenten-Entwurf zum NIS2-Umsetzungsgesetz.

Unser Partner G DATA hat auf einer ausgesprochen gut gemachten Seite die relevanten Punkte zu den Themen Geltungsbereiche, Anforderungen, Sanktionen und Tipps zum Start zusammengefasst.

Cybersecurity-Maßnahmen sollten von daher Folgendes umfassen:

  • Policies: Konzepte für Risikoanalyse und Sicherheit für Informationssysteme
  • Vorfallsbewältigung: Erkennung, Analyse, Eindämmung und Reaktion auf Vorfälle
  • Business Continuity: Backup-Management und Wiederherstellung, Krisenmanagement
  • Supply Chain: Sicherheit in der Lieferkette
  • Einkauf: Sicherheit bei Erwerb, Entwicklung und Wartung der IT-Systeme
  • Wirksamkeit: Bewertung der Wirksamkeit der Risikomanagementmaßnahmen
  • Cyberhygiene, Schulung: Cyberhygiene (z.B. Updates) und Schulungen in Cyber Security
  • Kryptografie: Einsatz von Kryptografie und gegebenenfalls Verschlüsselung
  • Personal, Zugriffe, Assets: Personalsicherheit, Zugriffskontrolle und Asset Management
  • Authentifizierung: Multi-Faktor-Authentifizierung oder kontinuierliche Authentifizierung
  • Kommunikation: Sichere Sprach-, Video- und Text-Kommunikation, ggf. auch im Notfall

Insbesondere zu diesen Vorschriften haben wir Lösungen, die Ihnen bei der Erfüllung helfen:

  • Artikel 20: Governance / Schulung der Geschäftsführung und Belegschaft
    Security-Awareness-Trainings und Incident-Readiness-Trainings
  • Artikel 21: Risikomanagementmaßnahmen im Bereich der Cybersicherheit
    IT-Security Assessments, Pentests, Security Monitoring, mEDR, managed Breach Detection & Response, Incident Response (auch mit Rahmenvertrag), Backup-Konzepte, plattformbasierte Security-Lösungen
  • Artikel 23: Berichtspflichten
    mEDR und managed Breach Detention & Response (Einhaltung der kurzen Berichtspflichen), Incident Response mit BSI zertifizierten APT Respondern, Security Monitoring

Zum Download haben wir für Sie eine kleine Infografik unseres Partners Fortinet, sowie ein Handout mit Sofortmaßnahmen unseres Partners G DATA bereitgestellt.

Gerne sprechen wir mit Ihnen über den konkreten Angang von Maßnahmen. Hörer abheben und 02261 9155050 wählen, eine Mail an vertrieb@oberberg.net senden, oder einen Webex Videocall mit unserem Kollegen Dirk Zurawski initiieren.